Allgemeine Geschäftsbedingungen Gaudia AG
1. Verbindlichkeit
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich und gelten ausschliesslich, wenn sie von Gaudia AG in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung anwendbar erklärt werden. Anders lautende Geschäftsbedingungen, insbesondere die des Kunden, sowie Abweichungen von diesen Gaudia AG ausdrücklich schriftlich oder elektronisch angenommen worden sind.
2. Offerte
Unsere Offerten haben eine Gültigkeit von zwei Monaten ab Ausstelldatum. Solange der Vertrag nicht zustande gekommen ist, bleiben alle mit der Offerte abgegebenen Unterlagen Eigentum der Gaudia AG und ist deren Nutzung unzulässig. Ab Eingang der Unterlagen hat der Kunde auch dafür zu sorgen, dass Dritte in diese keine Einsicht haben.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Gaudia AG und dem Kunden wird mit unserer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung abgeschlossen.
4. Änderungen
Vertragsänderungen werden erst verbindlich, nachdem sie von uns schriftlich oder elektronisch bestätigt worden sind.
Wir sind berechtigt, Änderungen konstruktiver Art ohne Benachrichtigung des Kunden vorzunehmen, ohne dass der Kunde daraus irgendwelche Ansprüche ableiten kann, sofern die vertragsgemässe Eignung und ausdrückliche Vertragsspezifikationen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
5. Preise
Unsere Preise verstehen sich in Schweizerfranken oder Euro netto ab Werk ohne Mehrwertsteuer und ohne irgendwelche Abzüge. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gehen sämtliche Nebenkosten wie Verpackung, Fracht, Versicherung etc. zu Lasten des Kunden. Ausserdem hat der Kunde alle Gebühren und Steuern zu übernehmen, die mit der Lieferung zusammenhängen. Lieferung ab Bestellwert von Sfr. 150.00 ist portofrei von unsere Online-Shop.
Gaudia AG ist berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich zwischen dem Zeitpunkt der Offertabgabe und der vertragsgemässen Lieferung Kostenfaktoren wesentlich geändert haben.
6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Zahlungsort ist der Sitz von Gaudia AG. Zahlung durch Verrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn solche Gegenansprüche von Gaudia AG ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt werden.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist Gaudia AG ohne vorhergehende Mahnung berechtigt, einen Verzugszins in handelsüblicher Höhe, mindestens aber von 8% p.a. zu verlangen. Mängelrügen berechtigen nicht dazu, Zahlungen zurückzubehalten oder zu kürzen.
7. Versand
Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt mit Spedition oder Post von Gaudia AG ab Lager 5643 Sins, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Nachweis einwandfreier Verpackung gilt als erbracht, wenn die Ware durch Spediteur, Frachtführer, Bahn oder Post unbeanstandet übernommen worden ist.
Sind beim Empfang einer Sendung Beschädigungen sichtbar oder zeigen sich nach dem Auspacken Transportschäden an der Ware, so hat der Kunde den Frachtführer unverzüglich zu benachrichtigen und die Aufnahme eines Schadenprotokolls zu veranlassen. Das Fehlen eines offiziellen Schadenprotokolls entbindet Gaudia AG von jeder Ersatzpflicht.
8. Lieferfristen/Verzögerungen
Die Lieferfrist beginnt zu laufen, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, alle für dessen Ausführung notwendigen Angaben bei Gaudia AG vorliegen und sofern bis dann vereinbarte Zahlungen geleistet sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mitteilung der Versandbereitschaft an den Besteller per E-Mail abgeschickt wurde. Im Falle von höherer Gewalt, Streiks, Unfällen, erheblichen Betriebsstörungen oder behördlichen Massnahmen bei Gaudia AG oder ihren Lieferanten bzw. Beauftragten, die eine fristgerechte Lieferung verunmöglichen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Lieferfrist verlängert sich zudem, wenn der Kunde die Bestellung nachträglich abändert oder mit seinen vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten im Rückstand ist, insbesondere wenn er notwendige Unterlagen und Angaben nicht rechtzeitig liefert und/oder vereinbarte Zahlungen und Sicherheiten nicht rechtzeitig leistet.
Eine Lieferverspätung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelche Schäden geltend zu machen.
9. Prüfung und Annahme
Der Kunde hat die Ware möglichst rasch nach Eingang, längstens aber innert 10 Tagen nach Wareneingang zu prüfen und Gaudia AG eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Innerhalb der Gewährleistungsfrist später auftretende Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Sollte sich der Käufer auf einen Fall von höherer Gewalt hinsichtlich solcher Mengen berufen, für die der Verkäufer bereits Transportmittel oder Lagerkapazität gebucht hat, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die hierdurch entstandenen Kosten wie Leerfracht, Lager- oder Stornierungskosten zu zahlen.
10. Gewährleistung
Wir bieten Gewähr dafür, dass unsere Lieferungen und Leistungen keine Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler aufweisen. Für die Genauigkeitsgewährleistung sind die von uns angegebenen technischen Daten massgebend.
Für Fremdfabrikate gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte den Liefergegenstand verändern, unsachgemäss einsetzen oder reparieren. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate vom Tage der Lieferung angerechnet.
Gaudia AG verpflichtet sich, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist nachweislich fehlerhafte Ware nach ihrer Wahl zu ersetzen oder nachzubessern oder den Preis im Umfang des Minderwerts zu reduzieren. Jede weitergehende Gewährleistung oder Haftung wird ausdrücklich wegbedungen. Insbesondere haftet Gaudia AG nicht für irgendwelche direkte oder indirekte Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Gebrauch oder dem Einbau des Liefergegenstandes ergeben, noch haftet Gaudia AG für entgangenen Gewinn.
11. Haftung für Beratung, Ausschlussvorschriften
Soweit wir den Kunden anwendungstechnisch beraten, geschieht dies ausdrücklich und soweit gesetzlich zulässig unter Ausschluss jeglicher Haftung. Insbesondere befreit unsere Beratung den Kunden nicht von seiner Verantwortung, unsere Produkte auf ihre Eignung für beabsichtigte Verfahren und Zwecke hin zu überprüfen.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass beim Einsatz unserer Produkte, die von uns mitgeteilten und die im betreffenden Land geltenden Schutzvorschriften strikte beachtet werden.
12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren sind bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung herrührenden Forderungen einschliesslich Nebenforderungen Eigentum der Gaudia AG.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums der Gaudia AG erforderlich sind, insbesondere bei der Eintragung in ein Eigentumsvorbehaltsregister, auf erste Aufforderung mitzuwirken.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für den Kunden und für Gaudia AG ist Zug, Schweiz. Gaudia AG ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.
Das Vertragsverhältnis zwischen Gaudia AG und dem Kunden untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.
Baar, Januar 2024
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